Datenschutz

Das Fundament einer jeden Geschäftstätigkeit sind Daten, firmenbezogene, personenbezogene, geschäftsbezogene, solche besonderer Art, eigene oder auch die der Mitarbeiter. Dies alles wird heute, nicht zuletzt aufgrund steuerlicher Erfordernisse, elektronisch verarbeitet. Hatte doch die Bevorratung aller Daten in herkömmlicher Weise, auf Papier, den Vorteil, dass bei verschlossener Büro- oder Archivtür die Unterlagen vor den Blicken Unbefugter weitestgehend sicher waren. Das ist heute erheblich anders. Dafür ist der Umgang mit diesen Daten durch die elektronische Handhabung sehr viel einfacher geworden. Lassen sich doch alle möglichen Schriftstücke in wenigen Sekunden von einem Rechner zum anderen transportieren. Leider ergeben sich hier vielfältigste Angriffspunkte und Möglichkeiten zum Datenverlust.
Eine Katastrophe, wenn so etwas in Ihrem Unternehmen passierte!
Das darf nicht sein! Hier ist Sicherheit einfach essentiell.
Abgesehen davon, dass die gesetzliche Verpflichtung für jeden Gewerbetreibenden, Firmeninhaber, Praxisbetreiber und Unternehmer im Rahmen des BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) besteht, sich mit dem Datenschutz auseinanderzusetzen, zeigt der offensive Umgang mit der Thematik Ihrem Umfeld aber auch werbewirksam, welch ein verantwortungsvoller Partner Ihr Unternehmen ist.
Datenschutz ist eine Chance.

Hierzu bieten wir Ihnen folgende Leistungen an:

  • Aufnahme des Status Quo
  • Erstellen und Pflegen Ihrer Verzeichnisse
  • Schulung Ihrer Mitarbeiter
  • Beratung im Hinblick auf weitere verbundene Schwachpunkte

Hierzu erstellen wir Ihnen selbstverständlich einen Bericht.

FAQ

Wer braucht ein Verfahrensverzeichnis und was ist das?

Ein Verfahrensverzeichnis braucht jeder, der Daten von Mitarbeitern und Kunden, Klienten und Patienten, erhebt. Hierzu zählen schon Name und Adresse. Das Verfahrensverzeichnis gibt Auskunft darüber, wie Sie, als Verantwortlicher, mit den erhobenen Daten umgehen.

Muss ich einen Datenschutzbeauftragten bestellen?

Haben Sie mehr als neun Mitarbeiter (hierzu zählen auch Teilzeit- und externe Kräfte), die auf personenbezogene Daten die elektronisch in Ihrem Unternehmen verarbeitet werden, Zugriff haben, sind Sie gesetzlich verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.

Wie kann ich dieser Verpflichtung nachkommen?

Es besteht die Möglichkeit, einen Mitarbeiter Ihres Unternehmens mit der Aufgabe des Datenschutzes zu betrauen oder sie bestellen einen externen Datenschutzbeauftragten. Die Vor- und Nachteile beider Möglichkeiten haben wir in der folgenden Übersicht für Sie zusammengefasst:
Zur besseren Übersicht für Sie sind die Vorteile grün und die Nachteile rot gekennzeichnet:

Externer Datenschutzbeauftragter Interner Datenschutzbeauftragter
Bringt die vorhandene Eignung und Qualifikation mit Erheblicher Schulungsaufwand bis zur Erlangung der fachlichen Qualifikation, Freistellung für Aus- und Weiterbildung notwendig
Keine Belastung des Betriebes durch Zeitverlust im Betätigungsbereich des Arbeitnehmers Bindung interner Ressourcen, schwer kalkulierbarer und kontrollierbarer Aufwand
Regelmäßige Weiterbildung ohne Belastung für den Betrieb Regelmäßige Fehlzeiten im Unternehmen durch Weiterbildungen mit entsprechenden Kosten
Aktuelle Literatur etc. vorhanden Kosten für Vorhaltung aktueller Fachliteratur
Muss den Betrieb erst kennenlernen, Einarbeitung notwendig Grobe Kenntnis betrieblicher Zusammenhänge und Gegebenheiten
Objektiver Blickwinkel auf betriebliche Abläufe Kein objektiver Sichtwinkel, "Betriebsblindheit", Bequemlichkeit
Nicht durch den Betriebsrat genehmigungspflichtig Bei Bestellung Mitbestimmung/Zustimmung des Betriebsrates erforderlich (§99 BetrVG)
Kein Arbeits- , sondern Dienstleistungsverhältnis, Wechsel daher unproblematisch Besonderer Kündigungsschutz, Kündigung nur aus wichtigem Grund möglich, Fortdauer dieses Zustandes bis ein Jahr nach Abberufung
Vertretung zuverlässig geregelt Doppelte Kosten zur Vorhaltung eines ebenso qualifizierten Stellvertreters
Durch summierte Erfahrungen aus anderen Betrieben praxisnahe Lösungen Keine Erfahrungen aus anderen Unternehmen, daher evtl. Schwierigkeiten in der Lösungsfindung
Unabhängigkeit klar gewährleistet Wird von Dritten als "pro forma"-Datenschutzbeauftragter angesehen, da Unabhängigkeit häufig kaum zu realisieren
Mehrfachqualifikation im benötigten Umfang vorhanden In der Regel keine ausreichende Kenntnis von Recht und IT
Durch neutrale Position bessere Akzeptanz im Betrieb Keine neutrale Stellung im Unternehmen; Probleme, Veränderungen bei der Geschäftsleitung und den Kollegen durchzusetzen
Keine Interessenskonflikte Mögliche Interessenkollision

Was passiert, wenn ich dieser gesetzlichen Verpflichtung nicht nachkomme?

Die Strafen, die das Bundesdatenschutzgesetz bei Zuwiderhandlungen vorsieht, sind durchaus empfindlich, ganz zu schweigen, dass bei Bekanntwerden einer laxen Handhabung Ihrerseits das Ansehen gegenüber Ihren Kunden und Mitarbeitern schwer beschädigt wird.

Oberahreck 1
53945 Blankenheim

Telefon 0173 447 00 07

Impressum & Datenschutzhinweise