Datenschutz
Das Fundament einer jeden Geschäftstätigkeit sind Daten, firmenbezogene,
personenbezogene, geschäftsbezogene, solche besonderer Art, eigene
oder auch die der Mitarbeiter. Dies alles wird heute, nicht zuletzt aufgrund
steuerlicher Erfordernisse, elektronisch verarbeitet. Hatte doch die Bevorratung
aller Daten in herkömmlicher Weise, auf Papier, den Vorteil, dass
bei verschlossener Büro- oder Archivtür die Unterlagen vor den
Blicken Unbefugter weitestgehend sicher waren. Das ist heute erheblich
anders. Dafür ist der Umgang mit diesen Daten durch die elektronische
Handhabung sehr viel einfacher geworden. Lassen sich doch alle möglichen
Schriftstücke in wenigen Sekunden von einem Rechner zum anderen transportieren.
Leider ergeben sich hier vielfältigste Angriffspunkte und Möglichkeiten
zum Datenverlust.
Eine Katastrophe, wenn so etwas in Ihrem Unternehmen passierte!
Das darf nicht sein! Hier ist Sicherheit einfach essentiell.
Abgesehen davon, dass die gesetzliche Verpflichtung für jeden Gewerbetreibenden,
Firmeninhaber, Praxisbetreiber und Unternehmer im Rahmen des BDSG (Bundesdatenschutzgesetz)
besteht, sich mit dem Datenschutz auseinanderzusetzen, zeigt der offensive
Umgang mit der Thematik Ihrem Umfeld aber auch werbewirksam, welch ein
verantwortungsvoller Partner Ihr Unternehmen ist.
Datenschutz ist eine Chance.
Hierzu bieten wir Ihnen folgende Leistungen an:
- Aufnahme des Status Quo
- Erstellen und Pflegen Ihrer Verzeichnisse
- Schulung Ihrer Mitarbeiter
- Beratung im Hinblick auf weitere verbundene Schwachpunkte
Hierzu erstellen wir Ihnen selbstverständlich einen Bericht.
FAQ
Wer braucht ein Verfahrensverzeichnis und was ist das?
Ein Verfahrensverzeichnis braucht jeder, der Daten von Mitarbeitern und Kunden, Klienten und Patienten, erhebt. Hierzu zählen schon Name und Adresse. Das Verfahrensverzeichnis gibt Auskunft darüber, wie Sie, als Verantwortlicher, mit den erhobenen Daten umgehen.
Muss ich einen Datenschutzbeauftragten bestellen?
Haben Sie mehr als neun Mitarbeiter (hierzu zählen auch Teilzeit- und externe Kräfte), die auf personenbezogene Daten die elektronisch in Ihrem Unternehmen verarbeitet werden, Zugriff haben, sind Sie gesetzlich verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.
Wie kann ich dieser Verpflichtung nachkommen?
Es besteht die Möglichkeit, einen Mitarbeiter Ihres Unternehmens
mit der Aufgabe des Datenschutzes zu betrauen oder sie bestellen einen
externen Datenschutzbeauftragten. Die Vor- und Nachteile beider Möglichkeiten
haben wir in der folgenden Übersicht für Sie zusammengefasst:
Zur besseren Übersicht für Sie sind die Vorteile grün und
die Nachteile rot gekennzeichnet:
Externer Datenschutzbeauftragter | Interner Datenschutzbeauftragter |
Bringt die vorhandene Eignung und Qualifikation mit | Erheblicher Schulungsaufwand bis zur Erlangung der fachlichen Qualifikation, Freistellung für Aus- und Weiterbildung notwendig |
Keine Belastung des Betriebes durch Zeitverlust im Betätigungsbereich des Arbeitnehmers | Bindung interner Ressourcen, schwer kalkulierbarer und kontrollierbarer Aufwand |
Regelmäßige Weiterbildung ohne Belastung für den Betrieb | Regelmäßige Fehlzeiten im Unternehmen durch Weiterbildungen mit entsprechenden Kosten |
Aktuelle Literatur etc. vorhanden | Kosten für Vorhaltung aktueller Fachliteratur |
Muss den Betrieb erst kennenlernen, Einarbeitung notwendig | Grobe Kenntnis betrieblicher Zusammenhänge und Gegebenheiten |
Objektiver Blickwinkel auf betriebliche Abläufe | Kein objektiver Sichtwinkel, "Betriebsblindheit", Bequemlichkeit |
Nicht durch den Betriebsrat genehmigungspflichtig | Bei Bestellung Mitbestimmung/Zustimmung des Betriebsrates erforderlich (§99 BetrVG) |
Kein Arbeits- , sondern Dienstleistungsverhältnis, Wechsel daher unproblematisch | Besonderer Kündigungsschutz, Kündigung nur aus wichtigem Grund möglich, Fortdauer dieses Zustandes bis ein Jahr nach Abberufung |
Vertretung zuverlässig geregelt | Doppelte Kosten zur Vorhaltung eines ebenso qualifizierten Stellvertreters |
Durch summierte Erfahrungen aus anderen Betrieben praxisnahe Lösungen | Keine Erfahrungen aus anderen Unternehmen, daher evtl. Schwierigkeiten in der Lösungsfindung |
Unabhängigkeit klar gewährleistet | Wird von Dritten als "pro forma"-Datenschutzbeauftragter angesehen, da Unabhängigkeit häufig kaum zu realisieren |
Mehrfachqualifikation im benötigten Umfang vorhanden | In der Regel keine ausreichende Kenntnis von Recht und IT |
Durch neutrale Position bessere Akzeptanz im Betrieb | Keine neutrale Stellung im Unternehmen; Probleme, Veränderungen bei der Geschäftsleitung und den Kollegen durchzusetzen |
Keine Interessenskonflikte | Mögliche Interessenkollision |
Was passiert, wenn ich dieser gesetzlichen Verpflichtung nicht nachkomme?
Die Strafen, die das Bundesdatenschutzgesetz bei Zuwiderhandlungen vorsieht, sind durchaus empfindlich, ganz zu schweigen, dass bei Bekanntwerden einer laxen Handhabung Ihrerseits das Ansehen gegenüber Ihren Kunden und Mitarbeitern schwer beschädigt wird.